Beitragsjahre, Erwerbseinkommen und Erziehungsgutschriften beeinflussen die Rente
Rebecca hat nach der Geburt von Luca ihr Arbeitspensum auf 60 % reduziert. Ihr Freund Mario und Vater von Luca kümmert sich ebenfalls einen Tag pro Woche um den Kleinen und arbeitet nun noch 80 %.
Erwerbseinkommen entscheidend für die Rentenhöhe (Minimal- bis Maximalrente)
Da die beiden nicht mehr 100 % arbeiten, reduziert sich ihr durchschnittliches Jahreseinkommen. Daher müssen sie auch mit einer tieferen Rente rechnen.
Voll- oder Teilrente von Beitragsjahren abhängig
Rebecca und Mario waren bislang ohne Unterbruch in der Schweiz erwerbstätig. Sie werden somit voraussichtlich beide auf die 43 bzw. 44 Beitragsjahre kommen, die für eine Vollrente nötig sind. Jedes fehlende Beitragsjahr würde zu einer Kürzung ihrer Renten führen.
Erziehungsgutschriften
Für den kleinen Luca erhalten die beiden 16 Jahre Erziehungsgutschriften. Diese werden
bei ihrer Rentenberechnung berücksichtigt. Bei gemeinsamem Sorgerecht können die beiden Unverheirateten Rebecca und Mario eine schriftliche Vereinbarung über die Zuteilung der Erziehungsgutschriften treffen. Diese können sie entweder hälftig aufteilen oder einem von ihnen ganz anrechnen lassen.
MEIN FREUND UND ICH MÖCHTEN BEIDE GENÜGEND ZEIT FÜR UNSEREN SOHN HABEN.
Rebecca Caruso, 1994, medizinische Praxisassistentin und Mutter
NACH EINIGEN JAHREN IM BERUF DRÜCK ICH NUN WIEDER DIE SCHULBANK.
Veronica Caruso, 1994, Studentin
CHF 2 300.–
Lohn pro Jahr sind beitragsfrei
Nach einigen Jahren als gelehrte Landschaftsgärtnerin hat sich Veronica
entschieden, sich weiterzubilden. Nun studiert sie Vollzeit an der Fachhochschule.
Keine AHV / IV / EO-Beiträge auf kleine Löhne
Neben ihrem Studium gibt Veronica ab und zu Nachhilfeunterricht. Sie verdient damit rund 2 000 Franken im Jahr. Diese sind beitragsfrei. Würde sie im Privathaushalt arbeiten, müssten die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden.
Beiträge werden nach Vermögen berechnet
Als über 25-jährige, nichterwerbstätige Studentin bezahlt Veronica AHV / IV / EO-Beiträge nach ihrem Renteneinkommen und ihrem Vermögen. Da dieses weniger als 300 000 Franken beträgt, bezahlt sie den Mindestbeitrag von 503 Franken plus Verwaltungskosten.
Auch kleine Löhne anrechnen lassen
Veronica könnte auch bei einem Einkommen von unter 2 300 Franken pro Jahr von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Beiträge abrechnet. Diese werden ihren Beiträgen als Nichterwerbstätige natürlich angerechnet.
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