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Invaliden- und Altersrente oder Altersrente bei Scheidung

Paul hat als Logistiker grosse Lasten verschoben. Das hat körperliche Spuren hinterlassen.


IV-Rente wird von Altersrente abgelöst

Paul hat starke Rückenbeschwerden und Anspruch auf eine halbe Rente der Invalidenversicherung (IV). Paul hat höchstens bis zum Rentenalter 65 Anspruch auf die Invalidenrente. Danach wird die Invaliden- von der Altersrente abgelöst. Die Alters- kann nicht tiefer als die Invalidenrente sein.

Ohne Anmeldung keine Leistung

Bevor Paul 65 wird, meldet er sich für die Altersrente an. Das Formular reicht er bei der Ausgleichskasse ein, die ihm die IV-Rente ausbezahlt.

Anspruch auf Invaliden- und Altersrente

Anspruch auf Invaliden- und Altersrente

MIT MEINEM RÜCKEN KANN ICH NICHT MEHR 100 % ARBEITEN.


Paul Alder, 1973, Logistiker
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NACH 18 JAHREN EHE BIN ICH NUN WIEDER ALLEINE.


Peter Alder, 1973, Gärtner

Peter war 18 Jahre verheiratet und ist seit kurzem geschieden. Das wirkt sich auch auf seine Altersrente aus.


Einkommensteilung umgehend verlangen

Peter hat gleich nach seiner Scheidung den Antrag zur Einkommensteilung bei seiner
Ausgleichskasse eingereicht. Dies erleichtert die Rentenberechnung und so wird seine
Altersrente später pünktlich ausbezahlt werden können.

Splitting während der Ehe

Während der Ehejahre wurde die Hälfte von Pauls Einkommen dem Individuellen Konto (IK)
seiner Ex-Frau gutgeschrieben. Seinem Konto wurde im Gegenzug die Hälfte des Einkommens seiner Ex-Frau angerechnet.


Keine Einkommensteilung nach der Scheidung

Nach der Scheidung werden alle erzielten Einkommen wieder vollumfänglich dem Individuellen Konto von Paul zugeschrieben.

Einkommensteilung / Splitting bei Scheidung

Einkommensteilung / Splitting bei Scheidung

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