Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens. Es werden maximal 98 Taggelder während einer Rahmenfrist von 18 Monaten ausgerichtet.
Erfahren Sie mehr dazu im Merkblatt. Auch das Anmeldeformular steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.