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IV-Stellen

Die IV-Stellen entstanden zu Beginn der 90er Jahre mit der 3. IVG-Revision. Als Versicherungsträger der Invalidenversicherung erfüllen sie drei zentrale Aufgaben:
  • Sie unterstützen die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen.
  • Sie legen den Invaliditätsgrad fest.
  • Sie bestimmen die Höhe der Entschädigung, die einer versicherten Person aufgrund ihrer so genannten Hilflosigkeit zusteht.
Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Für ihre Errichtung sind die Kantone zuständig, weshalb sich die Organisation der IV-Stellen von Kanton zu Kanton unterscheidet.

1 - Zürich

2 - Bern

3 - Luzern

4 - Uri

5 - Schwyz

6 - Obwalden

7 - Nidwalden

8 - Glarus

9 - Zug

10 - Freiburg

11 - Solothurn

12 - Basel-Stadt

13 - Basel-Landschaft

14 - Schaffhausen

15 - AR - Appenzell Ausserrhoden

16 - Appenzell Innerrhoden

17 - St.Gallen

18 - Graubünden

19 - Aargau

20 - Thurgau

21 - Tessin

22 - Waadt

23 - Wallis

24 - Neuenburg

25 - Genf

150 - Jura

IV-Stellen-Konferenz