Eidgenössische Ausgleichskasse EAK
Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK ist die Ausgleichskasse für das Bundespersonal. Ihr sind folgende Arbeitgebende und ihre Arbeitnehmende sowie Pensionierte dieser Institute angeschlossen:
- Bundesrat
- Bundesverwaltung
- Eidgenössische Gerichte
- Selbstständige Anstalten
- Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts, die der Oberaufsicht des Bundes unterstellt sind oder zum Bund in enger Beziehung stehen.